"Die Natur spricht die Sprache der Mathematik: die Buchstaben dieser Sprache sind Dreiecke, Kreise und andere mathematische Figuren."

Galileo Galilei (1564 - 1642) italienischer Mathematiker, Philosoph und Physiker

Entgegen der häufig auftretenden Meinung, dass die Mathematik eine rein theoretische Disziplin der Wissenschaft ohne Bezug zur realen Welt sei, verdeutlicht Galilei, dass wir die Mathematik immer wieder benötigen, um uns Phänomene des alltäglichen Lebens erklären zu können. Darüber hinaus werden auch in den meisten Wissenschaften mathematische Methoden und Erkenntnisse gebraucht, um beobachtbare Prozesse und Phänomene zu belegen oder zu beweisen.

Am Professor-Friedrich-Förster-Gymnasium wird Mathematik ebenfalls nicht als eine rein theoretische Disziplin aufgefasst. Neben der Vermittlung der allgemeinen mathematischen sowie der fachbezogenen Kompetenzen stehen daher auch immer wieder Problemlöse- und Modellierungsprozesse realer Problemstellungen im Fokus des Mathematikunterrichts. Die Grundlage für die Gestaltung des Unterrichts bildet hierbei der Fachlehrplan des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt. 

 

ALD und Wettbewerbe

Über den eigentlichen Unterricht hinaus streben wir die Förderung und Forderung unserer Schülerinnen und Schüler an.

Um vor allem den Fünftklässlern den Übergang von der Grundschule zum Gymnasium zu erleichtern, unterstützt das PFFG in der fünften und sechsten Jahrgangsstufe Kinder mit besonderem Förderbedarf durch eine zusätzliche Mathematikstunde, um eventuell bestehende Wissenslücken zu schließen und Reserven auszuschöpfen.

Auf der anderen Seite bieten wir für Schülerinnen und Schüler, die ein erhöhtes Interesse an mathematischen Problemen haben, die Teilnahme an außerschulischen Wettbewerben an. Zur Zeit nimmt das PFFG jährlich an folgenden Mathematikwettbewerben teil:

                                                                        

                              Mathematik-Olympiade                              Känguruwettbewerb

 

Wir wünschen den Teilnehmern der diesjährigen Mathematik-Olympiade am Mittwoch viel Erfolg!

   

 

Leistungsbewertung im Schuljahr 2020/21

Anzahl, Dauer und Wertigkeit der Klassenarbeiten/Klausuren:

 

 Jahrgang   1. Halbjahr   2. Halbjahr  Wertigkeit  
 Anzahl  Dauer  Anzahl  Dauer
 Klasse 5  1 45 Min.  1 45 Min.  40 %
 Klasse 6  1  45 Min.  1 45 Min.   40 % 
 Klasse 7  1 45 Min.   1 90 Min.    40 %
 Klasse 8  1  90 Min.  1 45 Min.    40 %
 Klasse 9  1  90 Min.  1 90 Min.    40 %
 Klasse 10  1  90 Min.  1 90 Min.    40 %
Klasse 11 (eAn) 1 135 Min 1 135 Min.  40 %
Klasse 11 (gAn) 1 90 Min. 1 90 Min.  40 %
Klasse 12 (eAn) 1 135 Min. 1 210 Min.  40 %
Klasse 12 (gAn) 1 90 Min. 1 210 Min.  40 %

 

 

Hilfsmittel ab Klasse 7

Ab der siebten Klasse ist den Schülerinnen und Schülern neben der Verwendung des Tafelwerks auch die Nutzung eines Taschenrechners erlaubt. Wir nutzen am PFFG den Casio FX-991DE X. Dieser kann zu Beginn der siebten Klasse auch im Rahmen einer Sammelbestellung über die Schule bestellt werden.

 

                                                                       

 

Achtung ab dem Abitur 2025 darf nur noch ein Taschenrechner mit eingeschränkten Funktionen verwendet werden! Die Fachschaft des PFFG empfielt den Casio fx-87DE X.

 

 

Taschenrechner ab 2025

 

 

 


Wirtschaftslehre

Was ist darunter zu verstehen?
Weshalb sollte jedermann dabei sein?

Dieses Unterrichtsfach wird in Sachsen-Anhalt in den Klassen 9,10, 11 und 12 im Rahmen des Wahlpflichtbereiches erteilt. Der Unterricht umfasst 2 Stunden in der Woche und beschäftigt sich mit vielen interessanten Thematiken, die es den Schülern und Schülerinnen ermöglichen Aufgaben im Leben besser zu meistern und wirtschaftspolitische Prozesse besser zu verstehen.

Diese Grundlagen können dann in der Kursstufe mit einem Stundenumfang von ebenfalls 2 Wochenstunden vertieft werden. Gegebenenfalls nach einer Belegung von mindestens 3 Schuljahren kann das Fach Wirtschaftslehre als mündliches Prüfungsfach gewählt werden.

Die Unterrichtsinhalte umfassen die Rolle und Bedeutung von Unternehmen ( Rechtsformen, Gründungsvoraussetzungen, Motive, Bilanzen,..) und ermutigen auch zur Teilnahme an Projekten ( ego-Existenzgründeroffensive ) über den Unterricht hinaus. Ein weiteres Thema befähigt zum verantwortungsvollen Umgang mit Geld und Geldanlagen und verdeutlicht die Rolle des Geldes als das sogenannte „Blut der Wirtschaft“.

In Ergänzung zu anderen Unterrichtsfächern (SOZ, GEO, RK, GES) werden Merkmale der verschiedenen Wirtschaftsordnungen herausgearbeitet und für die soziale Marktwirtschaft das komplexe System der sozialen Sicherung verdeutlicht. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt und in die Grundlagen des Wirtschaftsrechts.

Im 9. und 10. Schuljahr können ergänzend Markt und Kommunikationspolitik, sowie die Rolle der EU behandelt werden, im Kurssystem sind diese Inhalte dann genauso wie die zuvor genannten verpflichtend zu bearbeiten.

Im gesamten Unterricht erfolgt neben der Bearbeitung theoretischer Grundlagen eine ständige Einbeziehung aktueller wirtschaftspolitischer Prozesse auf Bundes- und Länderebene, sowie ein starker regionaler Bezug.

Eine Teilnahme am bundesweiten Börsenspiel, veranstaltet durch die Sparkassen, erfolgte z.B. bereits mehrfach. Ebenso beteiligten sich Schülerinnen und Schüler erfolgreich an der Gründung von Juniorunternehmen bzw. entwickelten eigene Ideen, bis hin zu Businessplänen, für eigene Unternehmen.

Weil viele später mal selbst „Chef“ sein wollen !

J. Staar
 
 

Evangelischer Religionsunterricht

Ich bin der Weg, ich bin die Wahrheit, und ich bin das Leben! (Joh 14,6)

Im evangelischen Religionsunterrichten begeben sich die Schülerinnen und Schüler auf die Suche nach Antworten auf spannenden Fragen, welche die Welt bewegen.

Da häufig gefragt wird: Beim Religionsunterricht handelt es sich nicht um eine Christenlehre oder eine biblische Unterweisung. Die Schüler beten auch nicht im Unterricht. Der Unterricht wird lediglich von einer Lehrkraft erteilt, die eine Vokation von der Kirche erhalten hat und dem evangelischen Glauben angehört. Es wird jedoch nicht missioniert. Religiöse Themen werden aus verschiedenen Perspektiven betrachten.
Auch Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften oder nicht gläubige Schülerinnen und Schüler sind herzlich im Unterricht willkommen.

 

 kompetenz

Der Religionsunterricht gliedert sich in sechs Schwerpunktthemen:

 Anthropologie

Christologie

Theologie

Eschatologie

Ethik

Ekklesiologie

– Lehre vom Menschen

– Lehre von Christus

– Lehre der letzten Dinge

– Lehre der letzten Dinge

 

– Lehre der Kirche



Die Kompetenzen Wahrnehmung und Darstellung, Deutung, Beurteilung, Kommunikation und Dialog sowie Gestaltung sind in jedem Schwerpunktthema in jedem Jahrgang zu finden und ermöglichen einen logisch-strukturierten Aufbau des Religionsunterrichts und eine vertiefende Erweiterung dieser Kompetenzen in den jeweiligen Jahrgängen.

 Auszug aus dem Lehrplan:

lp1

 

Religionsschwerpunkt 5: Christentum

Religionsschwerpunkt 6: Judentum

 

lp2

 

Religionsschwerpunkt 7: Islam

Religionsschwerpunkt 8: Hinduismus und kleinere religiöse Gemeinschaften

 

lp3

 

 Religionsschwerpunkt 9: Buddhismus

 

Oberstufe:

lp4

Religionsschwerpunkt: Religionen im interreligiösen Dialog

  

Lebensweltbezogenes Lernen:

Um den Schülerinnen und Schülern den Bezug des Religionsunterrichts zu ihrer Lebenswelt stets vor Augen zu führen, haben sich jahrgangsbezogene Exkursionen etabliert:

  • Jahrgang 10: Euthanasie-Gedenkstätte Bernburg (zusammen mit Ethik)

weitere in Planung

 

Unterrichtende Fachlehrer:

Frau Große

Frau Helmecke

Herr Salzmann


Fachbereich Rechtskunde

Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.“

                                             (Mahatma Gandhi)

 

Die Fachschaft Rechtskunde stellt ihre Arbeit vor

Rechtskunde ist ein Wahlpflichtkurs, der ab Klassenstufe 9 belegt werden kann. Es besteht die Möglichkeit, in diesem Kurs auch die mündliche Abiturprüfung abzulegen.

Wir möchten Ihnen die Themen der Klassenstufen 9 bis 12 sowie eine Auswahl der entsprechenden Inhalte vorstellen. Dabei ist der neue Fachlehrplan die Grundlage unserer Ausführungen.

 

Klassenstufe 9:          

  • Einführung in die Grundlagen des Rechts: Grundbegriffe, Rechtsquellen, Instanzenweg, Organe der Rechtspflege
  • Das Rechtssystem und seine Bedeutsamkeit für das Leben Jugendlicher
  • Rechtsgeschäfte des Alltags anhand ausgewählter Fälle analysieren
  • Das Strafrecht: Voraussetzungen einer strafbaren Handlung, Deliktarten, Jugendstrafrecht

 

Klassenstufe 10:         

  • Der Wandel des Rechts im Kontext gesellschaftlicher Veränderungen, z. B. Grundrechte, Gerechtigkeit, Rechtssicherheit, Bundesverfassungsgericht, Verfassungsbeschwerde, Richterrecht
  • Schuld- und Sachenrecht: Vertragsarten, Rechte beschränkt Geschäftsfähiger, Besitz und EigentumDas Leben mit dem Internet: geschützte Werke und Urheber, Persönlichkeitsrechte
  • Familienrecht: Ehe, Ehescheidung und Rechtsfolgen, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Verwandtschaft
  •  Erbrecht: gesetzliche und gewillkürte Erbfolge

 

Klassenstufe 11:         

  • Aufbau und Funktionsweise unseres Rechtssystems:Quellen, Wesen und Aufgaben des Rechts, Rechtsstaatsprinzip, materielles und formelles Recht, Rechtsgebiete, Auslegung von Rechtssätzen, Aufbau der Gerichtsbarkeit
  • Arbeitsrecht: Aufgaben, Formen und Inhalte arbeitsrechtlicher Regelungen, Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit, Richterrecht
  • Analyse und Beurteilung persönlicher Rechtsbeziehungen: Schuld- und Sachenrecht, Rechtsgeschäft und Willlenserklärung, Zivilgerichtsbarkeit

 

Klassenstufe 12:         

  • Strafrecht: Grundprinzipien des Strafrechts, Abgrenzung von Straftat und Ordnungswidrigkeit, Formen strafbarer Handlungen,Täterschaft, Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung, Strafvollstreckung und Strafvollzug, Grundsätze, Beteiligte und Ablauf des Strafverfahrens
  • Familien- und Erbrecht: Rechtsverhältnisse durch Ehe, Kindschaft und Verwandtschaft, Rechtsstellung des Kindes, Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung, Erbfolgen, Rechtsstellung des Erben,

 

Rechtskunde ist nicht das Auswendiglernen von Paragraphen. Die Schülerinnen und Schüler sollen allmählich befähigt werden, Rechtskenntnisse zu erwerben, diese anzuwenden, um alltägliche Situationen besser meistern zu können.

 

Aktivitäten Im Wahlpflichtkurs Rechtskunde

Jahrgang 9:

Besuch des Polizeireviers Börde,Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung im Landgericht in Magdeburg, Gesprächsrunde mit einer Richterin

Jahrgang 10:

WEISSER RING: Gesprächsrunde zur Cyberkriminalität

Jahrgang 11:

Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung im Landgericht in Magdeburg

Jahrgang 12:

Für diesen Jahrgang haben wir keine Veranstaltungen geplant. Neben der Vermittlung des Unterrichtsstoffes stellt die Vorbereitung auf die mündliche Abiturprüfung in Rechtskunde einen weiteren Schwerpunkt der Unterrichtsarbeit dar.


"Die Ethik ist in Wahrheit die leichteste aller Wissenschaften."

                                                      (Arthur Schopenhauer)

 
Im Ethikunterricht reflektieren Schülerinnen und Schüler Entwürfe gelingenden Lebens und setzen sich mit Fragen des richtigen Handelns auseinander. Sie fragen also nach dem Guten und nach der Gestaltung eines sinnvollen Lebens – für sich selbst, für die Gemeinschaften, in denen sie leben, und für die gesamte Menschheit.
 
Kompetenzmodell des Ethikunterrichts:
 
Die im Ethikunterricht zu entwickelnde Urteils- und Handlungskompetenz für die Fragen nach dem Guten und nach dem gelingenden Leben entfaltet sich auf der Grundlage von Wissensbeständen mittels folgender fünf Kompetenzbereiche, die philosophischen Denkrichtungen entsprechen.
 


(Quelle: Fachlehrplan Ethik
 
 
Lebensweltbezogenes Lernen:
 
Um den Schülerinnen und Schülern den Bezug des Ethikunterrichts zu ihrer Lebenswelt stets vor Augen zu führen, haben sich jahrgangsbezogene Exkursionen etabliert:
    
  • Jahrgang 10: Euthanasie-Gedenkstätte Bernburg