Die Beantragung von Freistellungen erfolgt mittels des nachfolgend bereitgestellten Formblatts.
Bitte reichen Sie den Antrag mindestens vier Wochen vor der benötigten Freistellung ein.
Zuständigkeiten
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Antrag für 1 bis 2 Schultage
Abgabe und Genehmigung durch die Klassenleitung -
Antrag ab 3 bis maximal 10 Schultage
Abgabe und Genehmigung durch die Schulleitung -
Antrag für mehr als 10 Schultage
Abgabe in der Schule vor Weiterleitung an das Landesschulamt -
Freistellungen unmittelbar vor oder direkt im Anschluss an die Ferien
Unabhängig von der Anzahl der Tage erfolgt die Genehmigung ausschließlich durch die Schulleitung.
Begründung
Bitte beachten Sie die Notwendigkeit einer schriftlichen Begründung für die Freistellung. Gegebenenfalls ist diese auf einer gesonderten formlosen Anlage darzulegen.
Hier geht's zum Antrag
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